17 March 2026, 20:17

Lärmstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht kippt Urteil und ordnet Neuverhandlung an

Eine Karte von Köln, Deutschland, die den Grundriss eines Gebäudes mit handschriftlichen Textanmerkungen auf Papier zeigt.

Nachbarschaftsstreit mit Kölns Volksbühne geht in die nächste Runde - Lärmstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht kippt Urteil und ordnet Neuverhandlung an

Ein langjähriger Rechtsstreit zwischen dem Kölner Volksbühne-Theater und einem Anwohner hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen – mit der Begründung, dass zentrale Tatsachen in der vorherigen Entscheidung nicht ausreichend gewürdigt wurden. Im Mittelpunkt des Konflikts stehen Lärmbeschwerden eines Anwohners, dessen Wohnung durch den Theaterbetrieb beeinträchtigt wird.

Auslöser des Streits war die Umnutzung einer ehemaligen Druckerei in Köln zu einer Wohnung im Jahr 2018. Ein Nachbar klagte später über nächtliche Lärmbelästigung – etwa durch Applaus – aus dem angrenzenden Volksbühne-Theater. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied im Juni 2024, dass das Theater als bestehender Betrieb nach Baurecht geschützt sei, und hob die Wohnraumbewilligung wegen der Störungen auf.

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig prüfte den Fall und stellte fest, dass die Münstersche Entscheidung auf einer unzureichenden Faktenbasis beruhte. Am 17. März 2026 verwies es den Streit zurück an das OVG Nordrhein-Westfalen und ordnete eine neue Verhandlung an. Damit muss das Gericht nun alle Beweise gründlicher prüfen, bevor ein endgültiges Urteil gefällt wird.

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Der Fall geht zurück nach Münster, wo das Gericht die Sachverhalte umfassender bewerten soll. Bis dahin bleibt der rechtliche Status der Wohnraumbewilligung – und damit auch der Lärmkonflikt – ungelöst. Ein abschließendes Urteil wird entscheiden, ob die Wohnung bestehen bleiben oder umgestaltet werden muss, um die Störungen zu verringern.

Quelle