Illegal Distribution of Movies and Series: Two Years' Probation in Aachen - Milliardengeschäft mit Raubkopien: Hosting-Betreiber vor Gericht
Ein 59-jähriger Betreiber eines Datei-Hosting-Dienstes hat sich wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung vor Gericht verantworten müssen. Zwischen 2008 und 2019 erzielte die Plattform Umsätze von über 64 Millionen Euro, indem sie Nutzern ermöglichte, geschützte Filme und Fernsehsendungen hochzuladen und herunterzuladen. Das Verfahren ist nun abgeschlossen, doch das Urteil steht noch aus.
Der Angeklagte betrieb den Dienst mehr als ein Jahrzehnt lang und mietete Serverkapazitäten an, die bis zu 20 Millionen Gigabyte speichern konnten. Allein zwischen 2014 und 2019 wurden auf diesem Weg über 30.000 urheberrechtlich geschützte Werke ohne Genehmigung verbreitet.
Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine zweijährige Bewährungsstrafe und begründete dies mit dem Ausmaß der Verstöße, das eine harte Strafe rechtfertige. Die Verteidigung hingegen beantragte eine Höchststrafe von einem Jahr und elf Monaten Haft, unter Verweis auf mildernde Umstände.
Der Fall steht im Kontext einer verschärften Vorgehensweise gegen illegale Medienverbreitung in Deutschland. In den letzten zehn Jahren haben Rechteinhaber wie die GVU auf strengere Durchsetzung gedrängt, was zu höheren Geldstrafen und mehr strafrechtlichen Verfolgungen wegen Urheberrechtsverletzungen führte. Viele ähnliche Plattformen wurden in den vergangenen Jahren abgeschaltet oder verklagt.
Das Gericht hat sein endgültiges Urteil noch nicht verkündet. Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Bewährungsstrafe, doch das genaue Strafmaß bleibt ungewiss. Das Ergebnis könnte einen weiteren Präzedenzfall dafür schaffen, wie deutsche Gerichte mit großangelegten Urheberrechtsverletzungen im Internet umgehen.






