Neues Rodungsverbot ab März 2026: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen
Edeltrud WagnerNeues Rodungsverbot ab März 2026: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen
Ab 1. März nächsten Jahres gilt bundesweit ein Rodungs- und Schnittverbot für Bäume und Sträucher
Die Regelung bleibt bis zum 30. September 2026 in Kraft und soll brütende Vögel, Insekten und andere Wildtiere schützen. Anwohner müssen größere Baumarbeiten daher bis zum Stichtag erledigen – andernfalls drohen Strafen.
Das gesetzliche Schutzfenster umfasst alle Bäume, Hecken, lebenden Zäune und Gehölze außerhalb von Wäldern. In dieser Zeit sind das Fällen, Auf-den-Stock-Setzen oder Entfernen solcher Pflanzen untersagt. Ausnahmen gibt es nur in seltenen Fällen, etwa bei behördlich angeordneten Maßnahmen oder im öffentlichen Interesse.
Auch außerhalb der geschützten Monate kann das Fällen alter Bäume oder starker Rückschnitt jedoch eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern. Die Untere Naturschutzbehörde der Umweltagentur rät Anwohnern, sich vor Beginn von Arbeiten über die Auflagen zu informieren. Für weitere Auskünfte steht die E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung.
Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Baum- und Strauchschnitt ist nur noch bis zum 28. Februar 2026 erlaubt. Danach müssen Anwohner bis Oktober 2026 warten, um unbegrenzt arbeiten zu dürfen. Die Behörden empfehlen eine frühzeitige Abstimmung, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und den Artenschutz zu unterstützen.






