07 April 2026, 12:21

NRW verlagert Unterbringung abgelehnter Asylbewerber in Landesaufnahmeeinrichtungen

Asylrecht: Land übernimmt Unterbringungspflicht für Gemeinden

Asylrecht: Land übernimmt Unterbringungspflicht für Gemeinden - NRW verlagert Unterbringung abgelehnter Asylbewerber in Landesaufnahmeeinrichtungen

Nordrhein-Westfalen beschließt Gesetz zur Unterbringung bestimmter Asylsuchender in Landesaufnahmeeinrichtungen

Nordrhein-Westfalen hat ein neues Gesetz verabschiedet, das die Unterbringung bestimmter Asylbewerber in staatlichen Einrichtungen für bis zu zwei Jahre vorsieht. Betroffen sind Personen mit offensichtlich unbegründeten oder unzulässigen Asylanträgen. Das Ziel der Maßnahme ist es, die Belastung der Kommunen zu verringern. Doch die Entscheidung stößt bei Oppositionsparteien auf Kritik, die vor möglichen langfristigen Folgen warnen.

Das Gesetz wurde im Düsseldorfer Landtag mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP verabschiedet. Es ermöglicht dem Land, die Unterbringung von Asylbewerbern zu übernehmen, deren Anträge bereits abgelehnt oder als unzulässig eingestuft wurden. Ausnahmen gelten für schutzbedürftige Gruppen, darunter Familien mit minderjährigen Kindern, Schwangere, Menschen mit Behinderungen, Personen mit schweren psychischen Erkrankungen und ältere Menschen.

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Die AfD hatte versucht, eine verschärfte Fassung des Gesetzes durchzusetzen, die sowohl die Ausnahmen als auch die zeitliche Befristung streichen sollte – doch der Vorstoß scheiterte. Die SPD enthielt sich bei der Abstimmung und bezeichnete die Regelung als "Symbolpolitik", die keine nachhaltige Entlastung bringe. Zudem warnte die Partei vor den psychischen Belastungen durch langfristige Isolation und den negativen Auswirkungen auf die Integrationsbemühungen.

Josefine Paul, die Flüchtlingsministerin des Landes, verteidigte das Gesetz als notwendiges "Puffer- und Steuerungsinstrument". Die Regelung soll bis Ende 2030 in Kraft bleiben und den Kommunen eine vorübergehende Entlastung bei der Unterbringung verschaffen.

Mit der Neuregelung wird die Verantwortung für die Unterbringung bestimmter Asylsuchender von den Kommunen auf landeseigene Einrichtungen verlagert. Betroffen sind ausschließlich Personen mit abgelehnten oder unzulässigen Anträgen, während schutzbedürftige Gruppen weiterhin ausgenommen bleiben. Wie sich das Gesetz langfristig auf Integration und kommunale Ressourcen auswirkt, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.

Quelle