Sparkasse Gelsenkirchen zahlt erste Entschädigungen nach spektakulärem Einbruch
Edeltrud WagnerSparkasse Gelsenkirchen zahlt erste Entschädigungen nach spektakulärem Einbruch
Opfer des Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen erhalten Entschädigungen
Die Geschädigten des spektakulären Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen haben fast neun Monate nach der Tat erste Entschädigungszahlungen erhalten. Damals waren im Dezember nahezu alle 3.250 Schließfächer der Filiale geknackt worden. Die ersten Auszahlungen belaufen sich im Schnitt auf etwas mehr als 22.000 Euro pro Anspruch – gedeckt durch private Hausratversicherungen. Parallel dazu klagen mittlerweile einige betroffene Kunden direkt gegen die Bank.
Bei dem Einbruch in der Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer hatten die Täter Ende Dezember fast jedes Schließfach aufgebrochen. Jedes Fach war über die Bank mit etwa 10.300 Euro versichert, doch viele Opfer besaßen keine zusätzliche Hausratversicherung, um höhere Verluste abwdecken zu können.
Anwälte haben inzwischen für einige Mandanten Entschädigungen erstritten. So erzielte Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann für elf Geschädigte insgesamt rund 250.000 Euro, während die Anwälte Ralf Bürger und Christian Dreier für einen weiteren Klienten etwa 20.000 Euro durchsetzten. Entscheidend für erfolgreiche Forderungen waren dabei detaillierte Nachweise über die eingelagerten Wertgegenstände.
Ein erster Gütetermin für zwei Klagen gegen die Sparkasse ist für Juni angesetzt. Die rechtlichen Schritte folgen auf massive Kritik an der Bank, die viele Kunden für unzureichende Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich machen.
Zwar fließen erste Entschädigungszahlungen an die Opfer, doch nicht alle erhalten eine vollständige Erstattung ihrer Verluste. Mit den laufenden Klagen könnte die Sparkasse weitere finanzielle und reputative Folgen befürchten müssen. Das Ergebnis der Verhandlung im Juni könnte darüber entscheiden, ob weitere Schadensersatzforderungen folgen.






