17 March 2026, 01:05

Jugendliche drohen Passantin mit Softair-Pistole – Polizei schreitet ein

Ein Plakat mit zwei Personen, die Waffen halten und eine Fahne schwenken, mit dem Text: "Wenn du nach Hause gehst, führe den Kampf der Armee gegen allgemeine Gesundheitsfälle fort."

Jugendliche drohen Passantin mit Softair-Pistole – Polizei schreitet ein

Zwei Jugendliche aus Lüdenscheid sind nach einem Vorfall, bei dem sie eine Softair-Pistole auf eine Passantin richteten und sie verbal beleidigten, den Behörden gemeldet worden. Der Zwischenfall ereignete sich auf der Altenaer Straße, wo die Frau die beiden aufforderte, das Schießen mit Plastikgeschossen auf dem Parkplatz eines Discounters zu unterlassen.

Die Auseinandersetzung begann, als die Frau die Jugendlichen dabei beobachtete, wie sie die Waffe in der Öffentlichkeit abfeuerten. Nachdem sie sie zum Aufhören aufforderte, richteten diese die Pistole auf sie und beschimpften sie. Die Polizei bestätigte, dass die Frau bei dem Vorfall unverletzt blieb.

Obwohl Softair-Pistolen oft frei erhältlich sind, dürfen sie nach deutschem Recht nicht offen getragen oder in öffentlichen Räumen abgefeuert werden. Ein solches Verhalten kann gegen die Waffengesetze verstoßen, insbesondere wenn es sich um realistisch aussehende Attrappen handelt. Die Behörden warnen seit Langem, dass derartige Handlungen zu Verwirrung und gefährlichen Missverständnissen führen können.

Die Polizei beschlagnahmte die Waffe und übergab die Jugendlichen ihren Eltern. Der Fall wurde zur weiteren Prüfung an die zuständigen Stellen weitergeleitet, da das Führen oder Abfeuern von Schreckschuss- oder Softair-Waffen in der Öffentlichkeit durch Minderjährige unter 18 Jahren verboten ist. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro, wobei bei Jugendlichen in der Regel erzieherische Maßnahmen oder Verfahren vor dem Jugendgericht im Vordergrund stehen.

Den beiden Jugendlichen drohen nun mögliche rechtliche Konsequenzen nach dem deutschen Waffengesetz. Der Vorfall unterstreicht die Gefahren, die vom unsachgemäßen Umgang mit Nachbildungen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit ausgehen – selbst wenn keine körperlichen Verletzungen die Folge sind. Die Polizei betonte erneut, dass ein solches Verhalten nicht toleriert werde.

AKTUALISIERUNG

Muster von jugendrelevanten Vorfällen zeigt sich im Märkischen Kreis

Die lokalen Behörden haben eine Clusterbildung von jugendrelevanten Störungen im Märkischen Kreis am selben Tag wie den Softair-Pistolen-Vorfall festgestellt. Berichte zeigen:

  • einen missglückten Diebstahlsversuch mit Roller in Altena, bei dem die Täter von der Polizei festgenommen wurden.
  • Vandalismus an mehreren Bushäuschen in Hemer mit mutmaßlicher Beteiligung von Jugendlichen. Diese parallelen Vorfälle unterstreichen die anhaltenden Bedenken bezüglich jugendlicher Missachtung im Gebiet.