Warum Politiker als Schimpfwörter in Deutschland straffrei bleiben
Edeltrud WagnerWarum Politiker als Schimpfwörter in Deutschland straffrei bleiben
In Deutschland kann es teuer werden, jemanden mit einem Tiernamen zu belegen – doch einen Politiker als Schimpfwort zu nutzen? Das ist eine ganz andere Geschichte. Der Jurist und Sprachwissenschaftler Roger "Flaming" Reisertsch, der sich auf Beleidigungen spezialisiert hat, entdeckte eine juristische Grauzone – und machte daraus ein kreatives Projekt.
Reisertsch, der sich wissenschaftlich mit Schimpfwörtern (Malediktologie) beschäftigt, warnt: Tiervergleiche führen oft vor Gericht. Die Tierrechtsorganisation PETA könnte wegen übler Nachrede klagen, und Gerichte verhängen Bußgelder für beleidigende Sprache. Doch wenn man Politiker als Schimpfwörter nutzt – etwa "Du Orban!" oder "Du blöder Trump!" –, bleibt man in Deutschland straffrei.
Auf seiner Website *www.gibmirkeinetiernamen.de listet er mittlerweile 1.847 politikerinspirierte Beleidigungen* auf – von Parteichefs bis zu unbekannteren Figuren, allesamt kreativ umfunktioniert. Aus dem Projekt entstand sogar ein Buch mit über tausend neuen Varianten.
Doch nicht alle Beleidigungen werden gleich behandelt. Wer jemanden "Nazischlampe" nannte, musste 1.200 Euro Strafe zahlen – doch die Gerichte klärten nie, ob der Verstoß bei "Nazi", "Schlampe" oder der Kombination lag. Dagegen kann die Bezeichnung "SPD-Anhänger" ein Bußgeld von 2.500 Euro nach sich ziehen. Gemüse als Schimpfwörter sind selten – nur "Pflaume" hat bisher juristisches Gewicht.
Viele klassische Beleidigungen haben mit der Zeit ihren Biss verloren. Reisertschs Arbeit zeigt, wie sich Sprache – und damit auch die Rechtsprechung – ständig weiterentwickelt.
Sein Ansatz bietet eine legale Alternative für alle, die Dampf ablassen möchten, ohne Konsequenzen zu fürchten. Website und Buch liefern vorgefertigte Politiker-Beleidigungen, die vor Klagen schützen sollen. Bisher scheint die Justiz das zu bestätigen: Nicht jedes Schimpfwort ist gleich.