Watzke bereut Tuchel-Entlassung – ein Blick auf Dortmunds prägende Fehler
Ariane RosenowWatzke bereut Tuchel-Entlassung – ein Blick auf Dortmunds prägende Fehler
Borussia Dortmunds Vorstandschef Hans-Joachim Watzke blickt auf vergangene Entscheidungen zurück, während er sich zur Wahl als Vereinspräsident aufstellt. Eines seiner größten Bedauern bleibt die Entlassung von Cheftrainer Thomas Tuchel im Jahr 2017. Zwar haben die beiden ihr Verhältnis inzwischen geklärt, doch die Nachwirkungen dieser Zeit sind bis heute spürbar.
Tuchel wurde im Oktober 2017 entlassen – nicht wegen des Anschlags auf den Mannschaftsbus im April desselben Jahres, sondern aufgrund anhaltender interner Konflikte und schwankender Leistungen. Watzke räumt jedoch ein, dass die Entscheidung, das Champions-League-Viertelfinale gegen AS Monaco nur einen Tag nach dem Attentat auszutragen, unnötigen Druck erzeugte. Im Nachhinein gebe er zu, Tuchel möglicherweise gar nicht hätte entlassen dürfen.
Während Tuchels zweijähriger Amtszeit erreichte Dortmund den zweiten Platz in der Bundesliga und gewann den DFB-Pokal. Nach seinem Abgang entwickelte sich der Verein unter Peter Stöger, Peter Bosz und Lucien Favre zwar ungleichmäßig, aber stetig weiter – mit dem Einzug ins Champions-League-Finale 2017 (noch vor Tuchels Abschied) und erneut 2024 sowie mehreren Top-Vier-Platzierungen in der Liga.
Die Beziehung zwischen Watzke und Tuchel brach nach dem Anschlag vollständig auseinander. Ein Versöhnungsversuch bei einem Treffen nach der Saison blieb aus, die Spannungen blieben ungelöst. Erst in den letzten Jahren haben die beiden ihr Verhältnis wieder repariert.
Watzke, der den BVB seit zwei Jahrzehnten als Vorstandschef führt, steht nun vor einem neuen Kapitel: der Kandidatur für das Amt des Vereinspräsidenten. Seine Selbstkritik an früheren Fehlern – insbesondere bei Tuchels Entlassung – unterstreicht die Komplexität von Führungsentscheidungen im Fußball. Die späteren Erfolge des Vereins sprechen für Stabilität, doch die Lehren aus dem Jahr 2017 prägen weiterhin sein Erbe.